AGBs

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schlüsselzentrale Mülheim

Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich und für alle Lieferungen und Leistungen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, auch nicht durch vorbehaltlose Lieferung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen. Mündliche Erklärungen unserer Mitarbeiter oder Angestellten bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigen.


Zahlungen
Rechnungen sind mit Zugang fällig. Die Preise verstehen sich ab unserem Lager zuzüglich der Umsatzsteuer ohne Fracht und Versandverpackung. Skontoabzug erfolgt nur bei vorheriger Vereinbarung und ist nur zulässig bei Zahlungseingang des Rechnungsbetrages innerhalb der Skontoabzugsfrist auf eines unserer Konten. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.


Lieferfristen
Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sollte die Lieferung innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist nicht erfolgen, ist der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Bei Zahlungsverzug des Kunden steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht zu.


Mängelrügen
Mängelrügen wegen erkennbarer Mängel oder wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen sind unverzüglich, spätestens 3 Werktage nach Empfang schriftlich durchzuführen.


Gewährleistung
Eigenschaftszusicherungen bedürfen der Schriftform. Wegen eines unerheblichen Mangels der Ware stehen dem Kunden keine Gewährleistungsrechte zu. Im übrigen kann der Kunde nur Nachbesserung verlangen. Statt der Nachbesserung sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. §439Abs.3 Satz 1BGB bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, nach seiner Wahl vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen, wenn unsere Nacherfüllung fehlschlägt oder in unangemessener Frist nicht durchgeführt wird. Die Gewährleistungsfrist gegenüber gewerblichen Kunden beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Für den Verkauf von gebrauchten Kaufgegenständen wird die Gewährleistung gegenüber gewerbliche Kunden ausgeschlossen.


Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich Kontokorrentforderung, die uns aus jedem Rechtsgrund gegenüber den Kunden jetzt oder künftig zustehen, unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug mit seinen Verpflichtungen ist oder ein Insolvenzgrund vorliegt. Verpfändungen oder Sicherungsübertragungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Erfüllt der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig, so wird er auf unsere Aufforderung hin die Abtretung offen legen und uns die zur Geltendmachung und Verfolgung unserer Ansprüche erforderlichen Auskünfte erteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderung um Mehr als 20%, so sind wir zur Freigabe verpflichtet.

Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche des Kunden bestehen nur,
a) wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht worden ist oder
b) wenn eine zugesicherte Eigenschaft oder Garantie nicht eingehalten wird oder
c) ein Schaden aus der Verletzung des Leben, des Körpers oder der Gesundheit entstanden ist oder
d) ein Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht,

Der Schaden für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt für Ansprüche wegen grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungshilfen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegt. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren mit Ausnahme der Haftung wegen Vorsatz in 12 Monaten nach Entstehung des Anspruches des Kunden von den haftungsbegründenden Umständen und des Schuldners.


Sonstiges
Änderung und Ergänzungen der Lieferverträge bedürfen der Schriftform einschließlich der Abänderung der Schriftformklausel. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr.


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